BVBA

Eilmeldung des BVBA

Wichtige Information:

Der §2 (4) d) der Finanzordnung Teil 2: Beitrags- und Gebührenordnung wird für das erste Quartal 2025 ausgesetzt. Dort steht:  

„Bei Austritt zum Jahresende ist eine erneute Mitgliedschaft erst nach einer Sperrfrist von einem Jahr möglich.“ 

Die sogenannte „Sperrfrist“ wird für alle Sportler ausgesetzt, die nun wieder in die Reihen des BVBa zurückkehren möchten. Hierzu bitte den ausgefüllten Mitgliedsantrag per Mail an: geschaeftsstelle@bvba.de 

Den Mitgliedsantrag findet ihr in Excel-Form untenstehend:

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert